Einlösen & Verlängern
Die Laufzeit eines Pfandscheines beträgt 3 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie das Pfand jederzeit wieder einlösen. Nach Ablauf dieser Frist verbleibt ein weiterer Monat, um Ihr Pfand abzuholen oder die Laufzeit durch Zahlung der bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren zu verlängern.
Falls Sie das Pfand nicht abholen bzw. verlängern, muss es laut Gesetz meistbietend versteigert werden. Die Versteigerung darf ab Beginn des fünften Monats nach Aufnahme des Pfandkredits stattfinden, muss jedoch spätestens nach Ablauf des 10. Monats erfolgen. Ein durch die Versteigerung erzielter Überschuss wird Ihnen innerhalb von 2 Jahren vor Ort ausgezahlt. Wird der Betrag nicht innerhalb von zwei Jahren abgeholt, geht der Überschuss an die Stadtkasse Koblenz.
Falls Sie Ihren Pfandschein verlieren sollten, teilen Sie uns bitte den Verlust umgehend mit! Wir werden sofort einen Sperrvermerk vornehmen, damit kein Unbefugter Ihr Pfand abholen kann: 0261 - 133 081 0